Seefrachtraten zu Linienkonditionen (einschließlich Terminalgebühren im Hafen von Tschernomorsk und im Hafen von Poti/Batumi) für den Transport von Pkw (auch mit Anhänger), Kleinbussen, Reisebussen, Wohnwagen, Motorrädern und Motorrollern (mit Fahrer) in georgischer Richtung auf den Schiffen „Greifswald“, „Vilnius“ und „Kaunas“ ab dem 1. Juni 2020.
Die Seefrachtraten gelten für den Umlaufverkehr, wenn der Zeitraum zwischen dem Beginn des Seetransports der ersten Reise und dem Beginn des Seetransports der zweiten Reise (Rücktransport), bei dem der Passagier mit dem jeweiligen Fahrzeug reist, 30 Kalendertage nicht überschreitet. Überschreitet dieser Zeitraum 30 Kalendertage, wird ein einfacher Transportpreis berechnet.
Hinweise:
a) Die Seefrachtraten beinhalten Terminalgebühren in den Lade- und Entladehäfen sowie einen Bunkerzuschlag (BAF). (Der Fahrertarif wird separat zu den aktuellen Passagiertarifen berechnet.)
b) Militärische Fracht wird nach gesonderter Vereinbarung und vertraglich vereinbartem Tarif befördert.
c) Fracht und Fahrzeuge müssen von allen erforderlichen Dokumenten für die Zollformalitäten begleitet sein.
d) Breite von Fahrzeugen mit eingeklappten Rückspiegeln.
e) Die Beförderung erfolgt zu den Bedingungen und unter Berücksichtigung der Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Haager-Visby-Regeln.